Meine Arbeitsweise

 

Homöopathie / Konstitutionsbehandlung

 

1)
Im Falle einer konstitutionell-miasmatischen Behandlung besteht die Grundlage meiner Arbeit in einer ausführlichen Erstanamnese. Hierbei handelt es sich um ein ca. 2-stündiges Gespräch, in dem es darum geht, den vielen einzelnen Puzzleteilen Ihrer Beschwerden und Ihres Lebens auf die Spur zu kommen. 

Dazu gehören:

• Ihre Körpersymptome
• Ihre Gemütsverfassung und
• die möglichen Wurzeln Ihrer Leiden (Krankheiten oder Auffälligkeiten
  in Ihrer eigenen Vergangenheit oder auch in Ihrer Herkunftsfamilie)

2)
In meiner weiteren Arbeit, die ohne Sie erfolgt, werde ich aus diesen Puzzleteilen ein ganzheitliches Symptomen-Bild entwerfen, um anhand dessen das für Ihre ganz persönliche Situation entsprechende homöopathische Mittel heraus zu arbeiten. Da es ca. 4000 solcher Arzneimittel gibt und jedes Mittel, trotz vieler Ähnlichkeiten mit anderen, letztlich einzigartig ist, erfordert diese Arbeit zum einen eine gute Mittelkenntnis und des weiteren ein genaues Studium der homöopathischen Literatur (Repertorisation). Aus diesem Grunde werde ich Ihnen die jeweils notwendigen homöopathischen Mittel in der Regel erst ein paar Tage nach der Erstanamnese verschreiben.

3)
Im Falle einer chronischen Erkrankung wird unsere Arbeit ein Prozess sein, den ich alle 4-6 Wochen über eine 1-stündige Folgeanamnese begleiten werde. Eine chronische Beschwerde benötigte Zeit, um sich zu entwickeln und gemeinsam brauchen wir die Zeit, um über zum Teil verschiedene homöopathische Regulationsreize an Ihrer Erkrankung zu arbeiten. Eine wichtige Voraussetzung für diese Arbeit ist der Aufbau eines guten Vertrauensverhältnisses. Denn nur darüber und über ihre aktive Mitarbeit werde ich die notwendigen Informationen zur möglichst vollständigen Puzzleteilsuche erlangen. Ich verstehe mich also ein klein wenig als von Ihnen und in Ihrem Sinne beauftragte „Detektivin“. Sie können ihre Gedanken, Probleme und Beschwerden vertrauensvoll in meine Hände legen. Ich unterliege der zivilrechtlichen Schweigepflicht und bin in jedem Falle darum bemüht, Ihnen hilfreich zur Seite zu stehen.

Eine parallel laufende schulmedizinische Behandlung empfinde ich weder als Konkurrenz noch bestehe ich darauf, schulmedizinische Medikamente als Voraussetzung zur homöopathischen Behandlung abzusetzen. Ich möchte Sie jedoch bitten, keine homöopathischen Komplexmittel einzunehmen und mich über zusätzliche Therapieverfahren und Medikamenteneinnahme in Kenntnis zu setzen, um den Verlauf Ihrer Symptomatik verfolgen und im homöopathischen Sinne bewerten zu können.

Kommt es zu Beginn einer Mitteleinnahme zu einer Verstärkung der Symptomatik, so kann diese sogenannte „Erstverschlimmerung“ als positiver Hinweis auf die richtige Mittelwahl gewertet werden. Die Lebenskraft beginnt zu reagieren! Als Ihre Homöopathin sollte ich dennoch immer darüber informiert werden, damit ich Ihnen je nach Verabreichungsform des Mittels im homöopathischen Sinne beratend zur Seite stehen kann.