Behandlungshonorare
Es gibt leider keine Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen!
Sie können sich jedoch über eine private Zusatzversicherung informieren, die einen Teil der Kosten für Heilpraktikerleistungen übernehmen.
Private Kassen sowie die Beamtenbeihilfe bezahlen in der Regel die Behandlung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Dabei ist zu beachten, dass oftmals nur ein Teil der eingereichten Heilpraktikerrechnung und die einzelnen Positionen nur in Höhe des unteren Satzes erstattet werden.
Chronische Erkrankungen / Konstitutionsbehandlung
Kurzes Vorgespräch zum Kennenlernen | kostenlos |
Erstanamnese einmalig! ; ca. 2h vor Ort – plus Ausarbeitungszeit für die therapeutischen Empfehlungen |
Ki./Jug.: 140,- € Erw.: 160,- € privat Vers.: 180,-€ |
Folgeanamnesen alle 4-6 Wochen; ca. je 1h vor Ort - plus Ausarbeitungszeit für die therapeutischen Empfehlungen |
Ki./Jug.: 50,- € Erw.: 70,- € privat Vers.: 90,-€ |
Akute Erkrankungen
Die Akutanamnese ist auch telefonisch möglich und wird für Kinder sowie Erwachsene anhand eines Stundensatzes von 60,- € bzw. 90,- € (privat Versicherte) berechnet.
Eingehende Beratung (20-60 min) inkl. Mittelbestimmung: | 20,- bis 90,- € |
Kurze telefonische Rücksprache zum Verlauf (5 min): |
kostenlos |
Zusätzliche telefonische Beratungen werden anhand eines Stundensatzes von 60,- € bzw. 90,- € (privat Versicherte) berechnet. Hausbesuche (An- und Abfahrtszeit) berechnen sich ebenfalls anhand eines Stundensatzes von 60,- € bzw. 90,- €.
Bei Anamnesen am Wochenende erhebe ich eine zusätzliche Gebühr von 10,- € im Falle einer Akutbehandlung und 20,- € bei einer vom Patienten gewünschten Konstitutionsbehandlung. Bei einer notwendigen Akutbehandlung zwischen 20.00 und 7.00 Uhr stelle ich ebenfalls 10,- € zusätzlich in Rechnung. Für Privatpatienten werden die Preise laut GebüH in Rechnung gestellt. Kinder und Jugendliche, die Privatpatienten sind oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, werden entsprechend der Gebühren für privat versicherte Erwachsene abgerechnet.
Termine vergebe ich nach telefonischer Vereinbarung. Ich bitte Sie, einen vereinbarten Termin spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Termine, die nicht wahrgenommen bzw. rechtzeitig abgesagt wurden, werden bei Absage 24 Stunden vor dem Termin zur Hälfte und am gleichen Tag zum vollen Satz in Rechnung gestellt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Termin zur vorgesehen Zeit auch telefonisch wahrzunehmen.